Konrad und Hensin Hilber (Hylbar), Gebrüder, seßhaft in Kleinbottwar (Cleinenn Botwar) verkaufen Frau Amalie von Urbach, Chorfrau des Stifts zu Oberstenfeld, einen jährlichen, ewigen Zins von 1 fl 9 s 9 h, Württemberger Währung, aus ihren folgenden Gütern, die sie vor Schultheiß und Gericht zu Kleinbottwar als Unterpfand verschrieben haben. Konrad Hilber (Hyllwar) setzt ein für 11 fl ein Jauchert Acker in der Hagelsklinge und hinten auf den Rietenauer (Ryettenewer), das eigen ist. Hensin Hilber setzt ein für 16 fl 1 Jauchert Acker auf der Wolfsweide, zieht an Renderhensin hinauf, ferner 1 Morgen ¼ Acker am Maisenacker, zieht auf den Acker der Pfründe zu Kleinbottwar. Davon wird als Zins 2 Simri nach der Zelg gegeben den Frauen zu Steinheim, weiter ¼ Acker im Laimenacker oberhalb des Benderhans und ist eigen. Sie sollen die Güter in wesentlichem Bau halten. Diese sind sonst nicht weiter versetzt oder geteilt. Der Verkauf erfolgte für 27 fl, die sie erhalten haben. Der Zins ist jährlich auf Martini fällig. Bei Säumnis oder wenn die Güter nicht richtig im Bau gehalten werden, haben die Käufer das Zugriffsrecht auf das Pfand. Die Käuferin räumt den Verkäufern das Wiederkaufsrecht für 27 fl und den fälligen Zins ein. Der Wiederkauf kann auch zur Hälfte erfolgen, um die Hälfte des Zinses damit abzulösen. Schultheiß und Gericht zu Kleinbottwar bezeugen, daß die Verpfändung vor ihnen erfolgt ist und daß das Pfand für den Zins hinreichend ist.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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