Propst und Erzdiakon F., Dekan P. sowie das ganze Kapitel von Chiemsee (Chyemensis) verpflichten sich gegenüber Herzog Meinhard von Kärnten (Karinthie), Graf von Tirol (Tyrolis), für dessen Gnade, nämlich 10 Fuder Wein vom Dorfe Mais (Meis) bei Meran bis zur Herrschaftsgrenze zollfrei ausführen zu dürfen, für dessen Heil am Tag nach St. Martin (12.11.) jährlich eine Messe für zwei Personen zu feiern und den Herren und Brüdern vorerwähnter Kirche eine solche Präbende wie an den Natalizien der Apostel (29.06.) zu besorgen. Nach dem Tode Meinhards soll vorgenanntes Gedächtnis auf dessen Jahrtag verlegt werden. Dieser Jahrtag soll ebenso wie der des Kirchengründers mit Gebeten, Messen und Vigilien ewig gefeiert werden. Bei Nichteinhaltung geht das Zollprivileg des Herzogs dem Kloster verlustig. Siegler: Propst F[riedrich] von Herrenchiemsee, Kapitel von Herrenchiemsee