Prälat Johannes (sic! - Laut Specker/Tüchle, Kirchen und Klöster in Ulm, S. 86 regierte von 1653-1681 Propst Michael II. Beck), Dekan und der Konvent des Augustinerchorherrenstifts St. Michael zu den Wengen belehnen Hans Lehlin zu Roth (Ortsteil von Pfaffenhofen a. d. Roth, Lkr. Neu-Ulm) auf Lebenszeit mit einem daselbst gelegenen Hof, bestehend aus nach Anstößern näher beschriebenem Haus mit Hofreite, Stadel und Garten sowie etlichen über die gesamte Ortsmarkung verstreuten Äckern, Wiesen und Gehölzen, für dessen Bewirtschaftung und Nutzung der Belehnte ausführlich spezifizierte jährliche Abgaben entrichten muss.