Nikolaus von Oldenburg-Delmenhorst, Erzbischof von Bremen, bestätigt dem Kloster Bordesholm alle seine früheren Privilegien und erlässt zugleich Vorschriften über die Kleidung der Chorherren, mit der weiteren Bestimmung, dass künftig stets mehrere vornehme Jünglinge im Kloster in der Philosophie unterrichtet werden sollen. d.d. Bremis, 1429, etc.

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Landesarchiv Schleswig-Holstein
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