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Klage Mathias Henrici gegen Johan Ernst Schmedding wegen einer Sohde
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Enthält: Klage des Apothekers Mathias Henrici (vertreten durch Christoffer Schwick) gegen den Ratsherrn Johan Ernst Schmedding (vertreten durch Johan Üdinck, später durch Lambert Huveth). 1695 - 1699. Streit wegen der Sohde zwischen den beiderseitigen Häusern an der Rothenburg. Durch die Sohde hat die Hofkammer freien Durchgang zur Rothenburg. Anlagen in Abschrift: 1) Durch die Hausbesitzung des Gerhard Schaiffman, die vor Zeiten dem Johan zum Berge gehörte, haben die Bischöfe ein Wegerecht von ihrem Hofe zur Rothenburg. Bischof Ferdinand gibt am 28 6. 1634 seine Zustimmung dazu, dass der Weg auf die Sohde verlegt wird, die zwischen dieser Besitzung und einem neu von Schaiffman angekauften, nach St. Ilien gelegenen Hause liegt. 2) Eheleute Wilhelm Henrich Laar und Agnes Maria Loisman verkaufen am 1. 9. 1693 den Eheleuten Apotheker Mathias Henrici und Anna Margarete Krechter ihr Haus an der Rothenburg, das sie aus der Discussion Kannegiesser erworben haben. Es liegt zwischen dem Hause des Ratsherrn Johan Ernst Smedding und einem Hause des verstorbenen Johan Barloh, in dem jetzt Johan Pompey wohnt. Aus dem Hause ist eine Rente zu zahlen an die Bruderschaft S. Theclae in der Hospitalkirche. 3) Auszug aus dem Protokoll des Stadtgerichts (Gerichtsschreiber Franz Bernard Oistendorff) in der Diskussionssache Alexander Kannegiesser. Die Versteigerung des Kannegiesserschen Hauses wird abgehalten auf dem oberen Saal des Stadtkellers am Markt, nachdem sie durch Verkündung von den Kanzeln der Pfarrkirchen und Ausläutung öffentlich bekannt gemacht ist. Geboten wird mit fünf Thalern. Es bieten Dietherich Halsbandt und Herman Loisman, dem das Haus für 500 Thaler zugeschlagen wird.
Archivale
Angaben zum entzogenen Vermögen
Sonstige Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgte Person“ meint eine Person, die einen Entschädigungsanspruch für einen Schaden durch NS-Verfolgung geltend machte. Wenn der Antrag nicht von der verfolgten Person selbst, sondern von einer anderen Person gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ angegeben und ihre Beziehung zur verfolgten Person, soweit vorhanden, vermerkt. In den Quellen wird die verfolgte Person mitunter als „Geschädigter“, die antragstellende Person als „Anspruchsberechtigter“ bezeichnet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.