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Erhard Ul von Benzenhofen und Ehefrau Ursula Lochenmairin bekennen, daß Hartmann [von Burgau], Abt zu Weingarten, ihnen und ihrem jüngsten Kind auf Lebenszeit Hof und Gut in Benzenhofen verliehen hat. Sie hatten den Hof laut einer Verschreibung verwirkt, er war ihnen aber auf Bitte der Verwandtschaft und anderer Leute wieder eingeräumt worden. Die Beliehenen müssen den Hof persönlich in Hubers Weise bewirtschaften und in gutem Zustand halten. Sie dürfen ihn "niendert" schlaizen und nichts entfremden. Jährlich entrichten sie zu Martini bzw. den üblichen Zeiten als Zins oder Hubgeld, was Urbarbuch und Rödel des Klosters ausweisen. Zusätzlich liefern sie an Martini zur Tilgung der alten Kornschulden je 5 Scheffel Fesen und Hafer. Der Hof fällt heim, wenn sie die Leihebedingungen nicht einhalten, ferner bei Eingehen einer Ungenossamenehe sowie bei Flucht oder Ungehorsam. Er muß dann mit Dritteil und Heurichte hinterlassen werden. Anspruch auf Aufwendungsersatz besteht nicht. Urban Kern zu Wenishofen (=Kernen) verschreibt sich auf Lebenszeit als Mitschuldner für die Rückstände.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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