Worms: Vor den Richtern des Wormser Stuhls schenken der Wormser Bürger Johannes Balzonis und seine Ehefrau Kunegundis zur Stiftung ihres Jahresged...
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255/442
A 2 Worms, 1337-12-03
A 2 Urkunden der ehemaligen Provinz Rheinhessen
Urkunden der ehemaligen Provinz Rheinhessen >> 20 Orte, Buchstabe W >> 20.26 Worms (St. Andreasberg)
1337 Dezember 3
Worms, Andreasberg
Original - Pergament mit Gerichtssiegel, Siegelumschrift beschädigt
Urkunde
Identifikation (Urkunde): Originaldatierung: Actum a.d. M CCCXXXVII feria quarta post diem beati andree proxima
Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: Worms: Vor den Richtern des Wormser Stuhls schenken der Wormser Bürger Johannes Balzonis und seine Ehefrau Kunegundis zur Stiftung ihres Jahresgedächtnisses der Priorin und dem Konvent von St. Andreasberg vor Worms 4 Malter Roggen Wormser Maß Ewiggült, je 2 Malter an Allerheiligen und an Allerseelen (in die commemorationis animarum) zur Erquickung bei Tisch. Wenn eines der beiden Eheleute gstorben ist, soll 1 Malter davon an seinem Jahrtag, wenn auch das andere gestorben, ebenfalls 1 Malter an dessen Jahrtag und die übrigen zwei an Allerseelen gereicht werden. Zinsversäumnisklausel. Als Unterpfand dient der Hof der Eheleute zu Worms vor dem St. Andreastor, beim äußeren Tor gelegen (Vorbesitzer Rudegerus bi der Porten)
Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: Worms: Vor den Richtern des Wormser Stuhls schenken der Wormser Bürger Johannes Balzonis und seine Ehefrau Kunegundis zur Stiftung ihres Jahresgedächtnisses der Priorin und dem Konvent von St. Andreasberg vor Worms 4 Malter Roggen Wormser Maß Ewiggült, je 2 Malter an Allerheiligen und an Allerseelen (in die commemorationis animarum) zur Erquickung bei Tisch. Wenn eines der beiden Eheleute gstorben ist, soll 1 Malter davon an seinem Jahrtag, wenn auch das andere gestorben, ebenfalls 1 Malter an dessen Jahrtag und die übrigen zwei an Allerseelen gereicht werden. Zinsversäumnisklausel. Als Unterpfand dient der Hof der Eheleute zu Worms vor dem St. Andreastor, beim äußeren Tor gelegen (Vorbesitzer Rudegerus bi der Porten)
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
01.07.2025, 13:38 MESZ
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