Kaiser Karl IV. tut der Stadt Pfullendorf die Gnade, dass man ihre Bürger vor keinem Richter beklagen soll als vor ihrem Amtmann, ausser bei Rechtsverweigerung, dass niemand in dieser Stadt den andern beerben soll als nur seine nächsten Verwandten, dass man keinen Bürger oder in der Stadt Sesshaften, der ein Frau zur Ehe nimmt, deshalb bekränken soll
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Kaiser Karl IV. tut der Stadt Pfullendorf die Gnade, dass man ihre Bürger vor keinem Richter beklagen soll als vor ihrem Amtmann, ausser bei Rechtsverweigerung, dass niemand in dieser Stadt den andern beerben soll als nur seine nächsten Verwandten, dass man keinen Bürger oder in der Stadt Sesshaften, der ein Frau zur Ehe nimmt, deshalb bekränken soll
Abt. Generallandesarchiv Karlsruhe, D Nr. 325
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Generallandesarchiv Karlsruhe, D Kaiser- und Königsurkunden 1200 bis 1518
Kaiser- und Königsurkunden 1200 bis 1518 >> Karl IV. >> 1347-1360
1360 Juli 8
Urkunden
Deutsch
Ausstellungsort: Nürnberg
Überlieferungsart: Ausfertigung
Druck: Gustav Wilhelm Hugo, Die Mediatisierung der deutschen Reichsstädte, Karlsruhe 1838, S. 346
Publiziertes Regest: RI 8, Nr. 3214
Überlieferungsart: Ausfertigung
Druck: Gustav Wilhelm Hugo, Die Mediatisierung der deutschen Reichsstädte, Karlsruhe 1838, S. 346
Publiziertes Regest: RI 8, Nr. 3214
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
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Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
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04.04.2025, 08:14 MESZ
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