Kaiser Karl IV. tut der Stadt Pfullendorf die Gnade, dass man ihre Bürger vor keinem Richter beklagen soll als vor ihrem Amtmann, ausser bei Rechtsverweigerung, dass niemand in dieser Stadt den andern beerben soll als nur seine nächsten Verwandten, dass man keinen Bürger oder in der Stadt Sesshaften, der ein Frau zur Ehe nimmt, deshalb bekränken soll

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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