Kaiser Karl verordnet, dass Bürgermeister, Rat und Bürger der freien Stadt Mainz ("Meintze") und Heinrich zum Jungen, sein Schultheiß zu Oppenheim, an denen er große Treue gefunden hat, mit einander bestellen mögen und sollen die Reichszölle zu Mainz ("Mentze") und Oppenheim auf dem Rhein ("Ryne") und auch die er dieser Stadt Mainz und den andern zwei freien Städten Worms und Speyer ("Spyre") daselbst gegeben hat, vorbehaltlich der Rechte, die seine Amtleute, der von "Hackemberg" und der "Kammnye" und auch der vorgenannte Schultheiß daran haben. S.: Kaiser. "Der geben ist zu Wirtzburg [= Würzburg] 1366, an dem dornstage vor sante Michaels tage, unser reiche in dem eyn und czweintzigsten und des keisertums in dem czwelfften jare". Mandatsvermerk: Johannes Eystetensis.
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