Bischof Johannes von Augsburg, päpstlicher Nuntius, quittiert Abt Alto von St. Emmeram über die Zahlung von 102,5 Gulden für den rückständigen Zins von 15 Jahren sowie sieben Marabutinen für das letzte Jahr an die apostolische Kammer und löst alle Angehörigen des Konvents von den aufgrund der Zahlungssäumnis eventuell zugezogenen Kirchenstrafen. S=A

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Bayerisches Hauptstaatsarchiv
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