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Friedrich Klemm von Hohenberg und seine Frau Grede bekennen, daß Graf Johann zu Nassau und seine Frau Elsbeth ihnen eine Jahrgülte von 91 Gulden, zahlbar in 3 Raten zu 30 Gulden 3 Groschen und 1 Englischen, verkauft haben, sie die Gülte aber zurückstellen werden gegen Zahlung von 910 Gulden von Florencien, Frankfurter Währung, die zu Frankfurt oder Königstein erfolgen soll, daß diese Pflicht der Wiederzurückstellung auch bei Weiterverkauf der Gülte bestehen bleibt.

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Hessisches Hauptstaatsarchiv
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