Schultheiß und ganzes Gericht zu Plieningen bescheinigen dem Johannes Vetter, Sohn des Hans Vetter zu Plieningen, aus Anlass eines Gewinns, der ihm beim Gmünder Magistrat angefallen ist, seine eheliche Geburt. (Orig. Papier, Sg. des Propstes zu Nellingen)

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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