Der Generalvikar des Bischofs Heinrich (IV., von Lichtenau) bestätigt und confirmiert die Entscheidung des Pfalzgrafen Friedrich (II.), Statthalter in Bayern, in dem Streit zwischen Anna [Gurrin, vgl. die Urkunde von 1490 VII 4], Äbtissin von Kloster Neuburg, vertreten durch Johannes Fabri, Doktor des Kirchenrechts, und dem Kaplan an Kaiser Heinrich Altar, Warmund Hirn, vgl. die Urkunde von 1507 IV 18. S: A
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Der Generalvikar des Bischofs Heinrich (IV., von Lichtenau) bestätigt und confirmiert die Entscheidung des Pfalzgrafen Friedrich (II.), Statthalter in Bayern, in dem Streit zwischen Anna [Gurrin, vgl. die Urkunde von 1490 VII 4], Äbtissin von Kloster Neuburg, vertreten durch Johannes Fabri, Doktor des Kirchenrechts, und dem Kaplan an Kaiser Heinrich Altar, Warmund Hirn, vgl. die Urkunde von 1507 IV 18. S: A
Benediktinerinnenkloster Neuburg Urkunden, BayHStA, Benediktinerinnenkloster Neuburg Urkunden 339
AS: F. 24
Benediktinerinnenkloster Neuburg Urkunden
Benediktinerinnenkloster Neuburg Urkunden >> Urkunden
29. April 1507
Urkunden
lat
Ausstellungsort: Augsburg
Literatur: Regest: KL Neuburg 11, Nr. 415 (437-439, mit deutscher Übersetzung)
Originaldatierung: ... III. Kal. Maij
Medium: A = Analoges Archivalie
Jahr: 1507
Monat: 4
Tag: 29
Äußere Beschreibung: Or., lat., Perg.; Siegel fehlt
Literatur: Regest: KL Neuburg 11, Nr. 415 (437-439, mit deutscher Übersetzung)
Originaldatierung: ... III. Kal. Maij
Medium: A = Analoges Archivalie
Jahr: 1507
Monat: 4
Tag: 29
Äußere Beschreibung: Or., lat., Perg.; Siegel fehlt
Pfalz: Friedrich II. Pfalzgraf von der
Lichtenau: Heinrich IV. von, Bischof von Augsburg
Fabri: Johannes, Doktor, Pfarrer in Neuburg a.d.Donau
Gurr: Anna, Äbtissin des Klosters Neuburg
Hirn: Warmund, Kaplan zu Neuburg a.d.Donau
Neuburg a.d.Donau (Lkr. Neuburg-Schrobenhausen): Kirche Unsere Liebe Frau \ Altar des Kaisers Heinrich
Neuburg a.d.Donau (Lkr. Neuburg-Schrobenhausen), Kloster: Äbtissinnen \ Anna Gurrin
Augsburg (krfr.St.), Bistum: Bischöfe \ Heinrich IV. von Lichtenau
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
03.04.2025, 13:30 MESZ