Kurfürst Philipp von der Pfalz bekundet, dass er Wilhelm Humbrecht von Schönenberg (Humprechten von Schonenberg) und Nikolaus Braun [von Schmidtburg] (Niclaus Prune) wegen ihrer Irrung um den Zehnten zu Lötzbeuren (Lotzenborn) verhört und durch seine Räte einen gütlichen Austrag vereinbart hat. Beide Parteien sollen sich am nächsten Montag (uff mondag zu rechter dag zit) zu Kirchberg auf dem Hunsrück einfinden, wohin der Pfalzgraf seinen Amtmann zu Stromberg, Hermann Boos, verordnet hat. Wilhelm Humbrecht soll die Hauptbriefe vorlegen, die gleichlautend mit den Abschriften sein sollen, die er zu Heidelberg übergeben hat. Der pfalzgräfliche Truchsess zu Kirchberg soll die diesjährigen Nutzung des umstrittenen Zehnten als Obmann in gemeine Hand nehmen. Sind die vorlegten Hauptbriefe gleichlautend mit den hinterlegten Kopien und dabei unkanzelliert, unradiert sowie an Schrift und Siegeln unversehrt, soll Wilhelm die Nutzung erhalten. Sind sie es nicht und werden die Parteien nicht durch Hermann Boos geschlichtet, soll die Sache vor das Heidelberger Hofgericht zum nächsten Termin gebracht werden. Beide Parteien erhalten eine Ausfertigung dieser Abrede.

Show full title
Landesarchiv Baden-Württemberg
Data provider's object view
Loading...