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Adam Reinhard Molter, Notar päpstlicher Autorität, stellt
eigenhändig ein Notariatsinstrument über die Wahl des Adalbert von
Schleifras zum Abt vo...
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Urk. 75 Fulda: Reichsabtei, Stift [ehemals: Urkunden R I a]
Fulda: Reichsabtei, Stift [ehemals: Urkunden R I a] >> Reichsabtei, Stift >> 1691-1700
1700 Juli 1
Ausfertigung, Papier, Notarszeichen als aufgedrücktes Papiersiegel
Urkunde
Identifikation (Urkunde): Originaldatierung: Anno incarnationis Dominicae millesimo septingentesimo indictione octava pontificatus autem sanctissimi domini nostri domini Innocentii divina providentia papae eius nominis duodecimi anno nono die vero Iovis quae erat prima mensis Iulii circa horam nonam ante meridiem ... Acta sunt haec partim in sacrario supradicto partim extra illud ...
Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: Adam Reinhard Molter, Notar päpstlicher Autorität, stellt eigenhändig ein Notariatsinstrument über die Wahl des Adalbert von Schleifras zum Abt von Fulda aus. Zur Wahl haben sich in Gegenwart des Notars auf Einladung versammelt: Adalbert von Schleifras, Dekan von Fulda und Propst von Andreasberg; Bonifatius von Buseck, Propst von Johannesberg, Senior des Konvents; Christoph von Guttenberg, Propst von Zella und Abt von Michelsberg bei Bamberg; Benedikt von Rosenbusch, Propst von Thulba; Philipp von Spiegel, Propst von Petersberg; Bernhard von Reinach, Propst von Blankenau; Friedrich von Buttlar, Propst von Holzkirchen; Moritz von Westfalen, Propst von Michaelsberg, Superior des Konvents von Fulda. Zuerst wird eine Messe gesungen und das Messopfer dargebracht, um den Heiligen Geist anzurufen. Darauf wird in der südlich an der Kirche (versus meridiem) gelegenen Sakristei (in sacrario) als Ort der Konventssitzung durch den Anwalt (syndicus) des Konvents Konrad Rüttger der Grund der Zusammenkunft in direkter Rede erläutert. Er stellt die ordentliche Versammlung des Kapitels fest und erklärt dem Notar, dass Placidus [von Droste], Abt von Fulda, 1700 Juni 22 (die Martis proxima elapso vigesimo secundo mensis Iunii 1700) nachmittags zwischen zwei und drei Uhr in seiner Burg in Fulda nach Empfang der Sakramente verstorben ist. Die Beisetzung fand 1700 Juni 8 (octiduo post vigesimo nempe octavo currentis mensis Iunii) in der Klosterkirche zur Vesper statt. Da die Zeiten unruhig und schwierig sind, schreitet man jetzt zur Wahl eines neuen Abtes. Die Wähler kommen überein, dass sie eine Mehrheitswahl (per compromissum scrutinio ut vocant mixtum) gemäß den Bestimmungen des Kirchenrechts inspiriert vom Heiligen Geist durchführen wollen. Gemäß den Statuten der Kirche ist dazu die Anwesenheit eines Notars und mindestens zweier Zeugen nötig. Daher beauftragen sie den anwesenden Notar mit der Protokollierung der Wahl. Der Notar nimmt die Aufgabe an (adstipulatio notarii). Als Zeugen werden benannt: Johann Laymann, Kanoniker von St. Bonifatius und Blasius in Fulda und von Rasdorf sowie Hofkaplan (sacellanum aulicum); Johann Melchior Möller, Chorvikar von St. Bonifatius und Blasius. Dem Notar wird die Ablegung eines Eides über die ordnungsgemäße Ausübung seines Amtes abverlangt, den er an einem Tisch Richtung Westen vor einem Kruzifix, das zwischen zwei brennenden Kerzen steht, mit gebeugten Knien auf das Evanglium ablegt. Wortlaut des Notarseides: Er verpflichtet sich, seine Aufgaben zu erfüllen, ein Notariatsinstrument auszustellen und nur den Teilnehmern der Wahl darüber Informationen zu geben. Danach öffnet der Anwalt auf Beschluss von Dekan und Kapitel die verschlossene Tür der Sakristei und lässt Matthäus Wolle, Doktor der Theologie, Generalvikar in spiritualibus, Propst von Hünfeld; Benedikt (Benedictus) Wasserer, Subprior von Fulda, und Aegidius Keller, ordentlicher Lektor des Konvents, ein und verschliesst daraufhin erneut die Tür. Er erklärt den drei Personen die anstehende Wahl und setzt sie als Wahlhelfer (compromissarios in vim scrutatorum) ein. Gemäß dem Kirchenrecht sollen sie von Wählern, Dekan und Konvent die Eide und die Stimmabgabe entgegennehmen, die Stimmen sammeln und schließlich nach Mehrheitsentscheid den neuen Abt verkünden. Die Wahlhelfer nehmen ihr Amt an und leisten, kniend und bekleidet mit Stolen, ihren Eid auf das Evangelium. Wortlaut des Eides der Wahlhelfer: Jeder der drei Wahlhelfer schwört die gewissenhafte Ausführung seines Amtes und die übliche Geheimhaltung. Daraufhin hält Matthäus Wolle eine kurze, im Wortlaut wiedergegebene Predigt (brevem et nervosum sermonem) über den Turmbau zu Babel; er beruft sich u. a. auf die Kirchenväter Augustinus und Hieronymus. Daraufhin leisten die Wähler, bekleidet mit Stolen, ihren Eid auf das Evangelium. Es folgt der Wortlaut des Eides. Daraufhin fordert der Dekan im Namen der Anwesenden alle kirchenrechtlich Wahlunfähigen zum Verlassen des Raumes auf. Niemand verlässt den Raum. Daraufhin übergeben Adalbert von Schleifras, Dekan; Bonifatius von Buseck, Senior des Konvents; Christoph von Guttenberg; Benedikt von Rosenbusch; Philipp von Spiegel; Bernhard von Reinach; Friedrich von Buttlar und Moritz von Westfalen den Wahlhelfern ihre Stimmen auf verschlossenen Zetteln in einen leeren, mit einer Patene verschlossenen Kelch. Umgehend wird das Ergebnis ausgezählt, schriftlich fixiert und durch Matthäus Wolle bekannt gemacht. Nachdem die übrigen Wahlhelfer keine Einwände erheben und ein unzweifelhaftes Ergebnis vorliegt, werden die Stimmzettel verbrannt. Matthäus Wolle verkündet daraufhin offiziell das Wahlergebnis: Adalbert von Schleifras hat die Stimmenmehrheit auf sich vereinigt; er erfüllt die kirchenrechtlichen Anforderungen zur Annahme der Wahl. Nach einer kurzen Überlegung nimmt der Gewählte die Wahl an. Die Wähler beglückwünschen den Gewählten und versprechen ihm Gehorsam. Der Syndikus fordert den Notar noch einmal zur Ausfertigung eines oder mehrerer Notariatsinstrumente über die Wahl auf. Damit ist die Wahl in der Sakristei beendet. Der gewählte Abt zieht in Begleitung seiner Wähler, mit Mitra und beschirmt von einem Sonnenschirm (umbellam) sowie zweier Priester zum Dienst für die Schöffen der Fuldaer Kurie (inservientibus dominis scabinis curiae Fuldensis) zum Hochchor und zum Abtssitz (stallum), um dort Profess [?] abzulegen. Der Abt wird zum Hochaltar St. Sturmi geführt; hier wird der ambrosianische Hymnus Te Deum laudamus angestimmt. Währenddessen läuten sämtliche Glocken. Alle Soldaten, Einwohner und Diener sind bewaffnet. Drei Mal wird Salut geschossen. Der Abt legt kniend vor dem Hochaltar seinen im Wortlaut wiedergegebenen Eid ab. Der Eid ist bereits am Vortag in der Wohnung des Dekans in Anwesenheit des Dekans, der Konventualen und des Notars vom Anwalt verlesen worden. Incipit: (Apostolicae oculo charitatis ...); Explicit: (Datum ex arce Fuldensi ultima Iulii MDCXXVII pontificatus sanctissimi domini nostri Urbani papae IV. [!]) [1627 Juli 31]. Es folgt der Wortlaut des Eides. Gemäß dem Brauch der alten Kirche wird ein Gebet von einem Konventualen gesprochen. Daraufhin huldigt der Konvent mit allen Mönchen dem vor dem Hochaltar sitzenden Abt. Danach kehrt der Gewählte unter dem Schirm in die Sakristei zurück, legt die Oberbekleidung ab und das Pallium an. In derselben Formation zieht der Abt wieder aus der Sakristei aus und besprengt die Kirchentüren [mit Weihwasser ?]. Er nimmt, begleitet von zwei Konventualen, die Glückwünsche einer großen Menschenmenge entgegen. Nachdem er Besitz von der Burg (arcem) des Abtes ergriffen hat, nimmt er dort Glückwünsche von auswärtigen Adeligen entgegen. Ankündigung von Unterfertigung und Notarssiegel. Ausstellungsort: Fulda. (siehe Abbildungen: Seite 1, Seite 2 und 3, Seite 4 und 5, Seite 6 und 7, Seite 8 und 9, Seite 10 und 11, Seite 12, Rückseite; Siegel: Papiersiegel)
Vermerke (Urkunde): Unterschriften: (Adamus Reinhardus Molter / notarius apostolicus in curia Romana / immatriculatus qui supra subscripsit manu propria
Vermerke (Urkunde): Unterschriften: Matthaeus Wolle sacrae theologiae doctor / vicarius in spiritualibus generalis Fuldensis et / praepositus in Hunfeld manupropria
Vermerke (Urkunde): Unterschriften: Frater Benedictus Wasserer [?] ordinis sancti patris Benedicti / ac sancti Salvatoris Fuldae professus ibique / subprior et parochus manupropria
Vermerke (Urkunde): Unterschriften: Frater Aegidius Keller ordinis sancti patris Benedicti ad / sanctum Salvatorem Fuldae professus ibidemque / philosophiae lector ordinarius manupropria)
Vermerke (Urkunde): Zeugen: Johann Laymann, Kanoniker von St. Bonifatius und Blasius in Fulda und von Rasdorf sowie Hofkaplan (sacellanum aulicum)
Vermerke (Urkunde): Zeugen: Johann Melchior Möller, Chorvikar von St. Bonifatius und Blasius
Vermerke (Urkunde): Siegler: Adam Reinhard Molter
Richtig ist Papst Urban VIII. [1623-1644].
Angaben zum entzogenen Vermögen
Sonstige Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgte Person“ meint eine Person, die einen Entschädigungsanspruch für einen Schaden durch NS-Verfolgung geltend machte. Wenn der Antrag nicht von der verfolgten Person selbst, sondern von einer anderen Person gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ angegeben und ihre Beziehung zur verfolgten Person, soweit vorhanden, vermerkt. In den Quellen wird die verfolgte Person mitunter als „Geschädigter“, die antragstellende Person als „Anspruchsberechtigter“ bezeichnet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.