Verordnung: Vertrag mit dem Grafen v. Schönborn zu Heusenstamm betreffend die Nachsteuer-Leibeigenschafts-Abkaufgebühren mit Lösung der Manumissionsscheins-Freiheit von 1666. Betreffend auch die Kellerei Steinheim und die Lehensorte Hausen und Obertshausen. Mit dem Grafen v. Schönborn-Wiesentheid ist keine Freizügigkeit paktiert (Ausfertigung drei Mal vorhanden)

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Hessisches Staatsarchiv Darmstadt
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