Es wird bekundet, dass Irrungen zwischen Bürgermeister, Rat und Gemeinde zu Bretten (Brettheim) einerseits und Erhard Hauenhut (Hauwenhut) andererseits um die Bede entstanden waren, von der Erhard Befreiung deklariert hatte. Beide Parteien sind zum heutigen Tag vor dem Hofmeister und den Räten Kurfürst Philipps von der Pfalz erschienen, wurden in der Angelegenheit angehört und haben den Schied angenommen, wonach Erhard der Stadt für das Jahr 1483 5 Gulden und alle folgenden Jahre jährlich 8 Gulden Bede ausrichten soll. Dagegen soll er von Wacht und Frondiensten befreit sein und lediglich Reise [Kriegsdienst] wie andere Brettener Bürger leisten, wenn das notwendig wäre. Die Vereinbarung wird als Chirograph ausgefertigt, beide Parteien erhalten eine gleichlautende Hälfte.