Pfaff Konrad Karge, Pfarrer zu Eberstadt, urkundet über den Streit zwischen ihm und der Äbtissin Ute von Tübingen (Thübingen) und dem Konvent des Klosters zu Oberstenfeld um die Pfarrei Eberstadt, der dahingehend geschlichtet worden ist, daß alle Feindschaft beseitigt ist und er die Pfarrei Eberstadt nießen und nutzen soll. Er soll die Widem haben und alle Weingärten, Äcker, Wiesen und Gärten, die dazu gehören und auch den kleinen Zehnten, der den [Chor-]Frauen gehört, soll er auch zur Pfarrei haben. Ferner sollen ihm die Frauen jährlich fünf Weinsberger Eimer Wein geben, neun Malter Getreide der drei Früchte, nämlich drei Malter Roggen, drei Malter Dinkel und drei Malter Haber auf Michaelis, acht Tage zuvor oder danach. Diese Einkünfte soll er sein Lebtag haben oder so lange er die Pfarrer inne hat, und keineswegs mehr verlangen. Auch sollen die Güter der Frauen unbeeinträchtigt sein, wo sie dies von seinetwegen waren. Er soll die Pfarrei nicht vertauschen, außer mit Zustimmung der genannten Frauen. Wenn er aber aus zwingenden Gründen nicht mehr auf der Pfarrei bleiben kann, hat er die Macht, mit Zustimmung der Frauen einen anderen als Vikar dahin zu setzen. Wird ihm die Gült nicht bezahlt, hat er die Macht, auf die Güter und Einkünfte der Frauen zuzugreifen, bis ihm Genüge getan ist. Sollte der, mit dem er getauscht hat, oder sein Vertreter mehr verlangen, fällt die Pfarrei an die Frauen zurück, so daß sie diese verleihen können, wem sie wollen.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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