Heinrich Haumann macht bekannt, dass ihn Abt Bernhard nach dem Tod des Abts Johann mit dem Lehngut in der Hawen, anders gen. Haumannshof, gelegen im Stift Essen bei dem Siechenhaus, zu Dienstmannsrecht belehnt hat. Er hat eidlich gehuldigt und gelobt, das Gut nicht zu verkaufen, zu beschweren oder zu zersplittern. Zeugen: Peter Beckmann und Hermann in der Dellen. - Or., Unterschrift

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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