Rechtsstreits zwischen den Familien von Wittenbach, Nachbesitzern des vormals von Altstetten'schen Teils des Kranzenauer Lehens, und Johann Franz Sebastian von Ostein und Konsorten, Eigentümern des Dinghofs Gottenheim, um die Niedergerichtsherrschaft und den Genuß bestimmter Gefälle und Dienste in Gottenheim (vgl. Nr. 2446-2447).

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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