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Es liegen lediglich die Acta priora vor. Die Erben Becks hatten gegen von Eyll eine Schuld von 400 Tlr. eingeklagt, und die Vorinstanz hatte am 13. Juli 1615 in contumaciam von Eylls die Klagepunkte für anerkannt angenommen und von Eyll zur Begleichung dieser Schuld verpflichtet. Von Eyll hatte offenbar bereits gegen die Entscheidung, ihm eine Frist zur Beantwortung zu setzen, widrigenfalls die Artikel für anerkannt angenommen würden, appelliert.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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