Steuer- und Kreiskassen: Kreiskasse St. Goarshausen (Bestand)
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432/11
Hessisches Hauptstaatsarchiv (Archivtektonik) >> Gliederung >> Preußen >> Finanz- und Katasterverwaltung >> Steuerbehörden und Kreiskassen >> Steuer- und Kreiskassen
Enthält: Akten: direkte Steuern, Veteranenbeihilfe und Invalidenpensionen
Aufsatz: Die Kreiskassen waren die für einen oder - seltener - mehrere Kreise bestellten Spezialkassen zur Verwaltung der direkten Steuern. Ihnen waren nach Bedarf auch die Kassengeschäfte anderer staatlicher Verwaltungszweige übertragen. Sie wurden begründet, als mit dem 1.4.1895 die Elementarerhebung der Einkommens- und Ergänzungssteuer auf die Gemeinden überging. Ihre Vorgänger waren die Steuerkassen, die unter Auflösung der Rezepturen (Abt. 250) durch Verordnung vom 3.9.1868 (Beilage zum Intelligenzblatt von Nassau S. 411 ff.) für ein oder mehrere Ämter errichtet wurden, nachdem durch Verordnung vom 11.5.1867 (PrGSlg. S. 593 ff.) im Regierungsbezirk Wiesbaden die preußische Gesetzgebung in Betreff der direkten Steuern eingeführt worden war. Die Steuerkassen besorgten noch die gesamte Elementarerhebung der direkten Steuern für den Staat.
Bestandsgeschichte: Zugänge 1912, 1925, 1927
Die Verzeichnung des Bestandes im HHStAW wurde in den Jahren 2011 bis 2014 im Rahmen eines DFG-Förderprojekts aus Eigenmitteln retrokonvertiert.
Geschichte des Bestandsbildners: Die Kreiskasse St. Goarshausen, in der die Steuerkassen Nastätten, Oberlahnstein und St. Goarshausen aufgingen, war für den gleichnamigen Kreis zuständig.
Findmittel: Repertorium von G. Schmidt
Findmittel: Online-Datenbank (Arcinsys)
Bearbeiter: G. Schmidt
Aufsatz: Die Kreiskassen waren die für einen oder - seltener - mehrere Kreise bestellten Spezialkassen zur Verwaltung der direkten Steuern. Ihnen waren nach Bedarf auch die Kassengeschäfte anderer staatlicher Verwaltungszweige übertragen. Sie wurden begründet, als mit dem 1.4.1895 die Elementarerhebung der Einkommens- und Ergänzungssteuer auf die Gemeinden überging. Ihre Vorgänger waren die Steuerkassen, die unter Auflösung der Rezepturen (Abt. 250) durch Verordnung vom 3.9.1868 (Beilage zum Intelligenzblatt von Nassau S. 411 ff.) für ein oder mehrere Ämter errichtet wurden, nachdem durch Verordnung vom 11.5.1867 (PrGSlg. S. 593 ff.) im Regierungsbezirk Wiesbaden die preußische Gesetzgebung in Betreff der direkten Steuern eingeführt worden war. Die Steuerkassen besorgten noch die gesamte Elementarerhebung der direkten Steuern für den Staat.
Bestandsgeschichte: Zugänge 1912, 1925, 1927
Die Verzeichnung des Bestandes im HHStAW wurde in den Jahren 2011 bis 2014 im Rahmen eines DFG-Förderprojekts aus Eigenmitteln retrokonvertiert.
Geschichte des Bestandsbildners: Die Kreiskasse St. Goarshausen, in der die Steuerkassen Nastätten, Oberlahnstein und St. Goarshausen aufgingen, war für den gleichnamigen Kreis zuständig.
Findmittel: Repertorium von G. Schmidt
Findmittel: Online-Datenbank (Arcinsys)
Bearbeiter: G. Schmidt
0,25 m
Bestand
Nastätten
St. Goarshausen
Oberlahnstein
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
Es gelten die Nutzungsbedingungen der Staatsarchive in Hessen.
17.06.2025, 12:53 MESZ