Kurfürst Friedrich I. von der Pfalz, auch für seinen Sohn Philipp und ihre Erben, verleiht aus besonderer Gnade dem Berthold (Betz) Folckneck die Vogtei zu Rieden (Riden), die 2 1/2 Pfund und 4 Schilling Heller, 5 Scheffel Hafer und 14 Vogthühner erträgt. Die Vogtei hatte Hans Sieder von Hall (+) als pfalzgräfliches Mannlehen von der Herrschaft Weinsberg innegehabt, nach seinem Tode war sie an die Pfalz zurückgefallen. Der Empfänger soll die Vogtei als freies Eigengut besitzen und genießen; bei Forderungen will der Pfalzgraf den Berthold und die Vogtei rechtlich handhaben und schirmen, als ob sie noch in seinem Besitz stünde.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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