Die Witwe des Johann Treu von Schneckenhofen [Gde. Bibertal/Lkr. Günzburg] Katharina bekennt, dass sie mit Zustimmung ihrer Pfleger und Träger Johann Stetter und Jodok ("Jos") Treu von Schneckenhofen von Bernhard Neithardt, Kaplan an der Kapelle der Familie Neithardt im Ulmer Münster, eine zu seiner Pfründe gehörende Selde in Schneckenhofen zu Erbrecht bestanden hat. Diese Selde hat zuvor Konrad Röslin bewirtschaftet. Zu der Selde gehören Haus, Hofstatt, Stadel und Garten im Dorf zwischen den Hofstätten des Johann Röslin und des Leonhard Röslin, 6 Jauchert Äcker, 2 Tagwerk Wiesen und 2 Jauchert walzende Äcker. Sie verpflichtet sich, die Selde in gutem Kulturzustand zu halten und dem Kaplan davon jährlich 3,5 Imi Roggen, 3,5 Imi Hafer, 2 Pfund Heller Heugeld, 100 Eier, 2 Herbsthühner und 1 Fastnachtshuhn von der Selde sowie von den walzenden Äckern 1 Imi des Getreides, das darauf angebaut wird, nach Ulm zu liefern. Bei Säumnissen in der Lieferung der Abgaben und unsachgemäßer Bewirtschaftung fallen Selde und Äcker wieder an den Kaplan zurück. Ihr und ihren Erben steht das Recht zu, ihr Erbrecht an der Selde zu veräußern, wobei allerdings dem jeweiligen Inhaber der Neithardtpfründe ein Vorkaufsrecht eingeräumt werden muss. Bei Besitzerwechseln hat der bisherige Inhaber dem Kaplan eine Weglöse in Höhe von 2 Pfund Heller zu entrichten und der neue Besitzer einen Handlohn in gleicher Höhe.

Haus der Stadtgeschichte - Stadtarchiv Ulm
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