Philipp Herr zu Ulmen quittiert Eberhard (Ebel) von Winningen (Wynnyngen) über 200 schwere Mainzer (mensche) Gulden, die dieser im Namen des Johann Grafen zu Sp. wegen der Lösung der diesjährigen Zahlung zu Winningen gezahlt hat (1); die Rechte Philipps entsprechend der Urkunde bleiben davon unberührt. Er sagt Eberhard und den Grafen für dieses Jahr davon los und drückt sein Siegel auf. (1) Durch Vertrag vom 7. Dez. 1387 (Nr. 2254) war Winningen an Philipp von Ulmen verpfändet; durch Zahlung von 200 Gulden konnte der Ertrag aus Winningen für jeweils ein Jahr abgelöst werden.

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Bayerisches Hauptstaatsarchiv