König Wilhelm von Württemberg bekundet, dass er den Freiherren Franz Karl, Gustav, Sigmund und Adolf von Gemmingen-Hornberg zu Treschklingen, Söhne des verstorbenen Sigmunds (verstorben am 8. Mai 1843), ein Drittel des ganzen Zehnten zu Brettach bei Neuenstadt am Kocher zu Mannlehen verliehen hat.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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