König Wilhelm von Württemberg bekundet, dass er den Freiherren Franz Karl, Gustav, Sigmund und Adolf von Gemmingen-Hornberg zu Treschklingen, Söhne des verstorbenen Sigmunds (verstorben am 8. Mai 1843), ein Drittel des ganzen Zehnten zu Brettach bei Neuenstadt am Kocher zu Mannlehen verliehen hat.