Peter Vogel, B. zu Kirchheim u.T., wegen verschiedener Vergehen zu Kirchheim gef., auf Fürbitten unter der Bedingung freigelassen, daß er in bar 50 Gulden bezahle, künftig alle Zechen meide, keine Waffe bei sich führe, alle Gebote und Verbote befolge und wie ein Biedermann lebe, verpflichtet sich freien Willens, dies alles zu halten, schwört U.. Er war folgender Vergehen schuldig: er hatte einem Mitbürger nachts die Rosse seiner Mutter in den Garten getrieben und sich geweigert, die ihm dafür auferlegte Buße von 3 Pfund und 5 Schilling zu bezahlen; auf das Rathaus deswegen vorgeladen, hatte er sich dort ungeziemend benommen, gegen die Bürgermeister das Recht erboten und als diese ihn festnehmen lassen wollten, erklärt, er werde sich keinesfalls in den Turm legen lassen. Außerdem wurde ihm üble Lebensführung, unmäßiges Trinken und Gotteslästerungen vorgeworfen. Seine Verhaftung erfolgte einige Tage nach jenem Vorfall, wobei er wiederum das Recht verlangt und Widerstand geleistet hatte.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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