Claus Dotzinger, B. zu Esslingen, zu Stuttgart gef., weil er innerhalb des württembergischen Wildbanns Drähte gezogen hatte, um Hasen zu fangen, auch sonst Waidwerk getrieben hatte, jedoch auf seine Bitten der verwirkten härteren Bestrafung entledigt und freigelassen, mit der Auflage, fortan von allem Waidwerk abzustehen und seine Gefängnisatzung und -kosten selbst zu bezahlen, gelobt eidlich und schwört U. Er stellt ferner 2 Bürgen, die für den Fall, dass er die Verschreibung überträte oder nicht alle seine Wildfrevel eingestanden hätte, der Herrschaft Württemberg mit 50 fl verfallen sein sollen. Bürgen: Konrad Dotzinger und Dionys Dotzinger, B. zu Esslingen. 2 Beilagen, Pap.: 1. Konzept-Dekr. an die Räte zu Stuttgart, 1544 Okt. 8, Nürtingen. 2. desgl. an den Forstmeister zu Schorndorf, Melchior Berlin, 1544 Okt. 8, Nürtingen.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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