In addition to the technically required cookies, our website also uses cookies for statistical evaluation. You can also use the website without these cookies. By clicking on "I agree" you agree that we may set cookies for analysis purposes. You can see and change your cookie settings here.
Prozesse betr. Unfallversicherung (Ia) - Grundsätzliche Entscheidungen: Früherer Ziegeleiverwalter August Ruschlau in Heidingsfeld, gegen Ziegelei-Berufsgenossenschaft
Prozesse betr. Unfallversicherung (Ia) - Grundsätzliche Entscheidungen: Früherer Ziegeleiverwalter August Ruschlau in Heidingsfeld, gegen Ziegelei-Berufsgenossenschaft
Enthält:
Rekursentscheidung:
Das Oberversicherungsamt hat in der Berufungsinstanz selbständig zu prüfen, ob die Gewährung einer vorläufigen oder einer Dauerrente am Platze ist. Die Feststellung, dass die Rente eine vorläufige oder eine dauernde ist, haben die Instanzen zu treffen, ohne an Anträge der Parteien oder die Stellungnahme der Berufsgenossenschaft beim Erlass der Bescheide gebunden zu sein. Der Vermerk des Vorsitzenden der Spruchkammer gemäß § 1692 der RVO gehört als besondere Bemerkung hinter die durch Unterschrift abgeschlossenen Urteilsgründe