Hauptrezess, abgeschlossen von Deputierten der schwarzenbergischen Regierung mit Bevollmächtigten sämtlicher Augsburger Konfessionsverwandten zu Hüttenheim über die Gestattung des Koexerzitiums der protestantischen Religion dortselbst, die Berufung, Einführung und Unterhaltung eines eigenen Pfarrers und Lehrers, dann die Mitbenutzung der katholischen Kirche zur Abhaltung des protestantischen Gottesdienstes, die Verteilung der Altäre darin und die Herstellung einer neuen, innen für beide Religionsparteien getrennten Sakristei, ratifiziert vom Bischof Johann Philipp Franz zu Würzburg und vom Fürsten Adam Franz zu Schwarzenberg mit besonderer Urkunde vom 14. Juli 1721.