Der Bader und Ulmer Bürger Johann Klein bekennt, dass er für 40 rheinische Gulden von dem Hauskomtur der Deutschordenskommende ("im Teutschen Haws") in Ulm [abgegangen, Bereich Bahnhofstraße 11-13, Bahnhofstraße 5, Parz. 281/1 und 281/3] Peter von Brögenhofen ("Bragenhofen") [abgegangen Stadt Schwäbisch Gmünd/Ostalbkreis] genannt Fetzer das Erbrecht an dem Wölfleinsbad genannten Badehaus in der Stadt Ulm [abgegangen, Bereich Glöcklerstraße 6] an der Blau bei der Steinernen Brücke [abgegangen, Bereich Glöcklerstraße] zwischen der Mühle des Müllers von Ay [Stadt Senden/Lkr. Neu-Ulm] [abgegangene sogenannte Langmühle, Bereich Bahnhofstraße 1, 3] und dem Haus des Johann Buck erworben hat. Dieses befand sich zuvor im Besitz der verstorbenen Witwe des Jakob Negelin Appollonia Distlin genannt Wölfleinsbaderin und wurde von ihm auf einer von dem Hauskomtur angeordneten Zwangsversteigerung erworben. Er verpflichtet sich, das Badehaus mit allen seinen Zugehörungen in gutem Zustand zu halten und davon jedes Jahr 7 rheinische Gulden und 3 Schilling Heller Ulmer Währung, 2 Weihnachtshühner, 1 Fastnachtshuhn und 2 Pfund Pfeffer oder dafür 1 Pfund Heller Ulmer Währung an die Deutschordenskommende zu entrichten. Ihm und seinen Erben steht das Recht zu, ihr Erbrecht an dem Badehaus an geeignete Personen zu veräußern. Verpfänden oder mit Zinsen belasten dürfen sie das Badehaus aber nur mit Zustimmung der Deutschordensbrüder. Bei Besitzerwechseln steht der Kommende von dem Abziehenden eine Weglöse in Höhe von 3 rheinischen Gulden und von dem neuen Besitzer ein Handlohn in gleicher Höhe zu.

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Haus der Stadtgeschichte - Stadtarchiv Ulm
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