Gall Mayer von Notzingen, aus untenstehenden Gründen straffällig geworden und flüchtig gewesen, nach seiner Ergreifung einige Zeit zu Kirchheim gef., schließlich vor Gericht gestellt und von Jörg Mercklin, Untervogt-Amtsverweser, peinlich beklagt, nach ordentlichem Gerichtsverfahren mit Klage und Antwort dazu verurteilt, eine feierliche Verschreibung aufzurichten und darin zu verschreiben, sich künftig wohl zu verhalten, alle leichtfertigen und unehrbaren Handlungen zu unterlassen, weder hohe noch niedere Wehr zu tragen und ein Leben wie ein frommer Biedermann zu führen, nimmt dieses Urteil an, verspricht, alle genannten Bestimmungen zu halten, und schwört U. Sein Vergehen: Er hatte den Jochen Becker vor dessen Haus mit trotzigen und frevlerischen Reden belästigt, obwohl ihm wie auch dem Genannten nach Austragung eines Streites außer einem kleinen Frevel auch ein Gelübde auferlegt worden war, nichts außerhalb des Rechts gegeneinander vorzunehmen. Als der Schultheiß hinzukam und ihn beruhigen versuchte, hatte er auch diesem Trotz geboten, bis er schließlich vom Schultheiß und andern zu Boden geschlagen wurde. Darauf hatte er dem Schultheiß in die Hand gelobt, sich am andern Morgen den Oberamtleuten zu Kirchheim zu stellen, war jedoch statt dessen außer Landes geflohen.