Auf unserer Webseite werden neben den technisch erforderlichen Cookies noch Cookies zur statistischen Auswertung gesetzt. Sie können die Website auch ohne diese Cookies nutzen. Durch Klicken auf „Ich stimme zu“ erklären Sie sich einverstanden, dass wir Cookies zu Analyse-Zwecken setzen. Sie können Ihre Cookie-Einstellungen hier einsehen und ändern.
Ablösung der von Seiten des Staatsfiskus zu leistenden Abgaben nach dem Gesetz vom 15. Mai 1851 über Nachträge zu den bisherigen Ablösungsgesetzen beim Rentamt Wiesenburg (Kanzleiakte)
Anmelden
Um Merklisten nutzen zu können, müssen Sie sich zunächst anmelden.
Ablösung der von Seiten des Staatsfiskus zu leistenden Abgaben nach dem Gesetz vom 15. Mai 1851 über Nachträge zu den bisherigen Ablösungsgesetzen beim Rentamt Wiesenburg (Kanzleiakte)