Verordnungen in Militärangelegenheiten
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D 412, 153
D 412 Grafschaft Ravensberg, Landstände
Grafschaft Ravensberg, Landstände >> 4. Beteiligung an Verwaltung und öffentlichem Leben >> 4.28. Militärwesen
1713 - 1721
Enthaeltvermerke: intus: – General- Pardon vor diejenige, welche sich vor den 20. Nov. 1713 bey ihren Regimentern und Compagnien freywillig wieder einfinden. 5. Mai 1713. – Verpflegungs- Ordonnance [mit Verpflegungs- Tabelle], auch Einquartierungs- Reglement, wornach...Dero Infanterie vom 1. Junii 1713 an verpfleget, und was sie von jedwedem in denen Quartieren und sonst...gehalten wissen wollen. 18. Mai 1713. – Montirungs- Reglement. 30. Juni 1713 [deutsch/französisch]. Ergänzung. 15. Sept. 1714. – General- Edict wegen Verhehl- und Occultirung der Deserteurs von Dero Trouppen. 12. Juli 1713. (2 Ex.) – Beschränkung der Anzahl beweibter Soldaten auf ein Drittel der Kompaniestärke. 24. Juli 1713. -Wiederholung / Ergänzung der kaiserlichen Avocationen von 1702 und 1703 gegen Frankreich und Kurbayern. Sept. / Nov. 1713. – Verordnung wider das Überliegen der Reiter. 30. Nov. 1713. (3 Ex.) – Verordnung, wie die kommandierten Reiter zu verpflegen sind. 26. Sept. 1713. (2 Ex.) – Festsetzung des Quartiergelds für einen Stabskapitän bzw. einen Second-Leutnant der Infanterie. 26. Sept. 1713. – Edikt wider das Entweichen junger Mannschaft. 17. Okt. 1713. (2 Ex.) – Fahndung nach Deserteuren vom Regiment des Prinzen Georg von Hessen-Kassel in der Grafschaft Ravensberg. 25. April 1714. – Pardon für die aus der Grafschaft Ravensberg ausgewichenen Militärpflichtigen. 16. April 1714. (3 Ex.) – Edictum wegen Cessirung der bisherigen Recreutirung und der Desertirten, auch andere ausgewichener Mannschafft. 9. Mai 1714. – Erneuertes...Edict wegen genauer Observirung der Ordonnantz und anderer Verordnungen bey Einquartier- und Verpflegung der Cavallerie. 15. Sept. 1714. (3 Ex.) -Verordnung betr. Visitation der Quartiere. 15. Sept. 1714. – Bezahlung wie Marschtruppen. 5. Aug. 1715. (2 Ex.) -Aussetzung einer Belohnung für die Ergreifung von Deserteuren. 29. Dez. 1714. -Verordnung [für die Grafschaft Ravensberg], daß die Unterthanen den Reuter nicht über die gesetzte Zeit im Quartier behalten, auch für die Abendmahlzeit und das Getränck nichts zahlen sollen ... Jan. 1715. (2 Ex.) – Unterricht für die Eingesessene der Graffschafft Ravensberg, wie sie sich bey itziger Einquartirung zu verhalten. 18. Nov. 1715. (2 Ex.) – Denen Unterthanen wird das Spielen mit den Reutern verbohten, wie auch, daß sie denselben fürs Futter kein Geld geben sollen. 22. Jan. 1717. (2 Ex.) – Edictum wieder die Abgedanckte und invalide Soldaten und Müssiggänger, wie auch Zigeuner und andere lose Gesindel. 1. März 1717. (3 Ex.) – Declaration des jüngst hin unterm 19. Febr. diese Jahres wegen der aus Furcht vor der Werbung ausgetretenen Landes-Kinder publicirten Edicts. 23. April 1718. -Verordnung betr. Beschwerdeweg bei Werbungsexzessen. 23. Jan. 1720. – Edict, vermöge dessen in...sämbtlichen Landen die Werbungen von nun an cessiren sollen. 26. Febr. 1721. – Erläuterungen. 22. März 1721. (Drucke)
Sachakte
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
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Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
09.01.2026, 12:23 MEZ
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