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Bertram Pape zu Koningh, Bürgermeister zu Werl, und Caspar Pape, des verstorbenen Christoph Papes Sohn, vergleichen sich über die schwebenden Irrungen wegen des Hauses und der Güter zu Koeningh, derentwegen zwischen Bertram und Christoph ein Process vor dem Kaiserlichen Kammergericht in Speyer geschwebt und ein Unterhändlervergleich nicht zustande gekommen war, dahingehend dass Caspar die 2 Kämpe im Stuvenbusch, die sein Vater pfandweise erworben hatte, nebst den benachbarten 5 Morgen, die sein Vater von der Witwe Dietrich Lobbes abgelöst hatte, unwiderlöslich behalten, dass zweitens es Bertram Pape freistehen soll, die 8 Morgen der grossen Wiese hinter dem Hause Koningh, die Christoph Pape von Moises Pape gelöst und auf die er Jost Papes Witwe weitere 42 Rtl. geliehen hatte, wieder an sich zu bringen, in diesem Falle aber dem Caspar den 4 ½ Morgen grossen Follekamp zu zedieren, dass drittens Bertram Pape an Caspar 300 Rtl. zahlen soll, wogegen Caspar auf alle Ansprüche auf das Gut Köningh, auf die Pfandschaft an der Mühle daselbst, ein Kapital von 100 Rtl., die im Sauerfeld verschrieben sind, nebst aufgelaufenen Zinsen, und auf Forderungen aus der Verlassenschaft des Propstes zu St. Walburg in Soest, Bertram Pape, verzichtet.

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