In drei ungebotenen Dingen (Mittwoch nach Quasimodogeniti 1430 [26.4.] Mittwoch nach Johanni B. [28.6.], und Mittwoch nach dem 18. Tag 1431 [17.1.]), vor Schultheiß Peter,. legt Herr Niclas Heymbach, Stiftsherr von St. Johann, als Vertreter dieses Stiftes das erste, zweite und dritte Gebot auf die Gärten, Fischerei und Häuser mit Zugehörung zu Vilzbach ("Fyltzbach"), "zuschen der stede Mentze alden graben und Wyseborn" gelegen, die Herr Johan Selheym, Propst zu Mariagreden, und Eberhart Windecke innegehabt haben, für 4 Mark versessene Gült, fällig auf Ostern und Michaeli letztvergangen, und 2 Kappen, ebenfalls versessen auf Martini letztvergangen. Eberhart Windecke und Henchin Ilbenstadt ("Ilbenstat"), der Fürsprecher, versprechen am dritten Tag das letzte Gebot, ersterer als Mompar Gredichins, Tochter seines verstorbenen Bruders Henne, letzterer als Vertreter der Stadt. Am neuen Termin, Samstag darnach [20.1.], vor Schultheiß Peter, verspricht ersterer den Zins, den der verstorbene Henne Windecke von Heinz Rebstock gekauft hat, zu reichen. Für den genannten Vertreter der Stadt wird der Termin auf Samstag nach Esto michi [17.2.] gestreckt, an diesem Tag, vor Schultheiß Peter, auf Samstag nach Ostern [7.4.], an diesem Tag, ebenfalls vor dem Schultheißen, auf Samstag nach Quasimodogeniti [14.4.], an diesem Tag, vor dem Schultheißen, auf Samstag nach Misericordia domini [21.4.], an diesem Tag, vor dem Schultheißen, auf Samstag nach Walburgis [5.5.]; an diesem Tag lässt Henchin Ilbenstadt den Bann durchgehen.