Beurkundet wird: Pelagius Schüelin zu Marbach hat nach dem Tode seiner Ehefrau Ursula Comm mit seinen vier ehelichen Kindern aus der Ehe mit letzterer namens Anna, Maria, Maria Magdalena und Jacob sich über das Erbe wie folgt verglichen: 1) Wenn der A. sich wiederverheiratet, erhält jedes Kind im voraus 30 fl., der Sohn ferner ein Roß und einen vorderen Wagen und jede Tochter eine Kuh, eine Bettstatt, einen Rock und einen Mantel. 2) Stirbt ein Kind, soll für das Geld jedes Kind Erbe des anderen sein; das übrige fällt heim an den Vater. 3) Stirbt der A., erhält seine zweite Frau 40 fl., eine Kuh und eine Bettstatt; alles übrige wird zu gleichen Teilen unter den Kindern geteilt.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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