Kurfürst Philipp von der Pfalz bekundet, dass sich Irrungen um einige von Werner Vetzer [von Geispitzheim] (+) rührende Güter und um Nutzungsrechte an Lehen gehalten haben, an denen Werners Ehefrau Margarethe Echter einen Besitz reklamiert, wobei sie auch weitere Erbgüter fordert. Kurfürst Philipp hat Hans von Helmstatt, Vitztum zu Amberg, als Werners Schwager (alt swiger) und Vertreter der Margarethe einerseits und Eberhard Vetzer, Burggraf zu Alzey, andererseits dahin vereint, dass sie ihre Streitigkeiten vor Graf Ludwig I. von Löwenstein, Herr zu Scharfeneck, bringen sollen. Dieser soll die Sache auf einem von ihm bis Pfingsten [03.06.] angeraumten Tag mit Klage, Antwort usw. verhören und die Sache bis St. Bartholomäus [24.08] gütlich oder rechtlich unter Verzicht auf weitere Rechtsmittel entscheiden. Beide Parteien erhalten eine besiegelte Ausfertigung der Vereinbarung.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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