Die Ritterschaft, Edlen und Städte von Holland und Westfriesland, die die Stände dieser Lande bilden, verkaufen eine Leibrente von 25 Pfund zu 40 Groschen das Pfund an Gillis Herlet. Die Rente ist auf Lebenszeit desselben Gillis, 5l Jahre alt, und des Jan Herlet, l6 Jahre alt, jährlich jeweils halb am 28. Juli und 28. Januar zu zahlen. Ankündigung des großen Siegels und der Unterschriften, der beauftragten Räte.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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