Hans Spät, Konrad Spät, Bartel Spät, Hans Kung, Hans Rublin und Bernhard Murer schlichten in einem Streit zwischen Abt Georg von Kloster Rot und Hans Schad, Bürger zu Waldsee, wegen des Zehnten aus des Spät Hof zu Osterhofen, der vor Wernher Not, Vogt zu Waldsee, als Richter gekommen ist auf Freitag nach St. Ulrichs Tag (7. Juli). Die Parteien einigten sich, dem Schiedsspruch der Vorgenannten zu folgen, die das Gut besichtigten. Dieses entscheidet, daß aus den Äckern des Spät die Hälfte des kleinen und großen Zehnten dem Hans Schad zusteht, die andere Hälfte dem Kloster. Die Äcker werden nach Größe und Lage mit den Flurnamen einzeln aufgeführt. Aus einer Reihe von Äckern steht der Zehnte dem Hans Schad allein zu; auch sie werden genau festgelegt.Beide klagende Parteien nehmen das Urteil an. Besiegelt von Wernher Not. Waldsee, 1458, Sonntag nach St. Kilianstag. Orig. Perg. mit Kopie Papier, 1 S. anh. (Wachs zerbrochen).

Show full title
Landesarchiv Baden-Württemberg
Data provider's object view