Johann Friedrich Weber, freiherrl. falkenhausischer Amtsverwalter, bestätigt und beurkundet, dass er auf Betreiben der Gläubiger der verwitweten Salzschreiberin Margaretha Barbara Hartmann zu Schwäbisch Hall deren bei Bibersfeld gelegenen, etwa 23 Morgen messenden Wald "Hahnenbühl" in letztgenanntem Ort öffentlich versteigert und beim letzten Steigerungstermin am 3. Dezember 1764 dem Abgeordneten der Stadt Hall, dem Ratsherrn und Amtmann im Rosengarten Johann Ernst Mayer, um 800 fl den Zuschlag erteilt und nunmehr "auf Verordnung" des Grafen Emanuel Ludwig von Leonrodt, Herrn auf Neudorf, kaiserlichen und kurbayerischen Kämmerers, altmühlischen Ritterrrates etc. und freiherrlich falkenhausischen Kurators, Johann Peter Chur, dem Amtsschreiber im Rosengarten und neuernannten Lehensträger der Stadt, den Wald zuerkannt und denselben gemäß (nicht vorhandenem) Immissions-Protokoll in den wirklichen Besitz eingesetzt hat. Weiter wird bestätigt, dass Chur auf die vom Aussteller (Weber) namens der falkenhausischen Kuratorschaft abgegebene Versicherung der Schadloshaltung hin dem Aussteller "würklich mittelst abgegebener handtreu angelobet" und versichert hat, dass der vereinbarte Kaufschilling demnächst gegen Quittung ausbezahlt werde.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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