Der Dekan des Stifts St. Moritz in Augsburg Johann Gossolt teilt allen geistlichen Amts- und Würdenträgern sowie den öffentlichen Notaren und Schreibern in den Städten und Diözesen Augsburg und Straßburg mit, dass er laut einer Bulle Papst Martin V. vom 3. Mai 1422 [vgl. A Urk. lfd. Nr. 1247] mit der Durchführung eines Pfründentauschs zwischen Ulrich Gessler, Domherr zu Augsburg, und Jodok Gessler, Domherr zu Eichstätt, beauftragt ist. Diese Bulle wurde ihm von Markward Winckler, Kanoniker im Stift St. Moritz in Augsburg, als Bevollmächtigtem des Ulrich Gessler und von Johann Gessler als Bevollmächtigtem des Jodok Gessler überbracht. Nachdem nun die beiden Bevollmächtigten im Auftrag ihrer Mandanten auf die zu tauschenden Pfründen vor ihm Verzicht geleistet haben, überträgt der Dekan kraft der ihm vom Papst verliehenen Vollmacht Kanonikat und Präbende im Domstift zu Augsburg, die bisher Ulrich Gessler besessen hat, Jodok Gessler. Dafür erhält Ulrich Gessler die Vikarie des Jodok Gessler im Domstift zu Straßburg. Die anderen Pfründen der Tauschpartner, nämlich die ständige Vikarie an der Pfarrkirche in Ulm im Besitz des Ulrich Gessler sowie Kanonikat und Präbende im Domstift zu Eichstätt und die Pfarrkirche in Burgrieden ("Burgorieden") [Lkr. Biberach] im Besitz des Jodokus Gessler sind von dem Pfründentausch nicht betroffen. Der Dekan befiehlt allen Betroffenen, die beiden Kleriker in den Besitz ihrer eingetauschten Pfründen und der damit verbundenen Besitzungen und Einkünfte zu setzen. Gegen Zuwiderhandelnde wird er kraft der ihm vom Papst erteilten Vollmacht mit Kirchenstrafen vorgehen. Er lässt darüber von dem öffentlichen Notar Ulrich Molitor ein Notariatsinstrument ausfertigen.

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Haus der Stadtgeschichte - Stadtarchiv Ulm
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