Kurfürst Philipp von der Pfalz bestätigt der Stadt Kirchberg ihre Privilegien und Freiheiten, die sie zu Zeiten der Grafen von Sponheim und seiner Muhme Elisabeth von Sponheim-Kreuznach hatte, und nimmt deren Huldigung entgegen. Mit detaillierteren Angaben, wie der Besitzkomplex um Kirchberg und Sponheim an Philipp gelangte, indem ein Fünftel von Kirchberg von Elisabeth mit Zustimmung Graf Johanns V. von Sponheim an Pfalzgraf Ludwig III. gegeben wurde, derselbe Johann ein Viertel seines Anteils (einen vierdenteil an sinen vier teilen) von Burg und Stadt Kirchberg verkauft hatte und eineinhalb Teile von Kirchberg und anderen Schlössern, Städten und Tälern zu Kreuznach, die zur Oberen Grafschaft Sponheim gehören, von Markgraf Karl I. von Baden auf Wiedereinlösung um 45.000 rheinische Gulden an Pfalzgraf Friedrich I. verpfändet wurden.