Der Notar Meister Dietrich Schiek, geschworener Stadtschreiber zu Sinsheim, bekundet, dass sub dato vor ihm und den Zeugen Michel Nagel, Schultheiß, und Michel Wegner, beide von Eichtersheim, sowie Meister Heinrich Kegel, Bürger zu Hilsbach, in Michelfeld im Schlosshof vor der Brücke bei der Linde die Brüder Sebastian und Leonhard von Gemmingen im Beisein ihres Michelfelder Amtmanns Jakob Arsendt ihren "angehorigen underthanen, bürgermeister, gericht und gantzer gemein" daselbst auf deren am 14. Juni 1567 überreichte "drey protestationzettel, den fron, ungelter und holtzgeber belangende, vorbehaltlich schwebender rechtfertigung", anhängiger Prozesse und eventuell noch zu verhängender Strafen geantwortet und gebührenden Gehorsam von ihnen eingefordert haben (im Wortlaut inseriert). Frondienste sind entsprechend dem rechten Herkommen zu leisten; die Herrschaft gibt dazu Fronbrot, aber keinen Wein. Die seitens der Gemeinde erhobene Behauptung, die früher geforderten Dienste seien geringer gewesen, ist unzutreffend. "Iniuria" gegen die Amtsperson des Schultheißen kommen solchen gegen die Herrschaft gleich. Von den drei Ungeltern wird einer aus dem Gericht gewählt, zwei werden in Gegenwart des Schultheißen aus der Gemeinde gekürt; das Ungeld rechnen sie bei den Wirten im Beisein des Schultheißen ab. Die drei Holzgeber werden ebenso wie die Ungelter ermittelt. Zur Vermeidung weiterer Unkosten durch Zeugenverhöre wird vorgeschlagen, den Streit "außerhalb rechtens" vor den Lehnsherren oder anderen auszutragen.