Hanns Miller von Gerhausen, gefangengesetzt, weil er den geschworenen Amtmann zu Gerhausen ("Gerhusen"), Hans Rythlin mit Worten und Werken "angetastet" und falsch beschuldigt und deswegen von Melchior Jäger ("Jeger"), Untervogt zu Blaubeuren, vor Hofrichter und Räten zu Tübingen ("Tuwingen") ausgescholten und vor Gericht verklagt, für schuldig erkannt und mit einer Strafe belegt (er wird vom Züchtiger an und neben den Pranger vor dem Rathaus gestellt, vom Rathaus bis vor das Siechentorhaus und bis zum Schwör- und Lasterstein mit Ruten ausgeschlagen), verspricht, ohne Erlaubnis sich nicht mehr als eine Meile von der Stadt Blaubeuren zu entfernen und schwört Urfehde