Jakob Metzger, gen. Huerlecher, von Eckwälden, wegen leichtfertigen Lebenswandels und Übertretung des Friedegebotes zu Kirchheim gef., - e er hatte in betrunkenem Zustand den Klain Hans Dreer von Boll verletzt und in dem anschließenden Handgemenge das Pferd eines Reiters verwundet -, von Balthasar Moser, Vogt zu Kirchheim, vor Gericht peinlich beklagt, auf Fürbitte jedoch vor die Wahl gestellt, entweder das Recht anzunehmen oder eine Verschreibung aufzurichten und darin zu verschreiben, 100 fl zur Buße, ferner die Atzung und alle sonstigen Haftungskosten zu bezahlen, künftig alle Zechen und Wirtshäuser zu meiden und keine Waffen mehr zu tragen, wählt die Verschreibung, gelobt nach Erstattung des genannten Betrages und aller Unkosten, auch die restlichen Punkte der Verschreibung zu halten, und schwört U.