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Notar Georg Krenckel von Grönenbach, Augsburger Bistums, beurkundet auf Requisition durch Georg [Wegelin], Abt zu Weingarten, die Huldigung der Leibeigenen des Klosters, die im Flecken Altdorf ansässig sind. Neben dem Abt sind anwesend die drei Konventherren Nikolaus Thüringer, Prior, Johann Rueber, Georg Thanner, Großkeller, ferner Dr. iur. Johann Sigmund Hornstein (Hornsteiner), Syndikus der Schwäbischen Reichsprälaten. Hornstein hält eine Ansprache an die anwesenden Leibeigenen. Danach verliest der Notar Carolus Mayr, Gerichtsschreiber von Altdorf, namens des dortigen Ammanns Melchior Wangner an die im Hof stehenden Leibeigenen eine Protestation zur Wahrung der Rechte des Hauses Österreich bzw. der Landvogtei Schwaben. Daraufhin nimmt ihnen Hornstein den leiblichen Eid ab. Er befiehlt den Anwesenden, daß alle, die eine Ungenossamenehe eingegangen sind, ihre Ehepartner und Kinder innerhalb von drei Tagen dem Kloster anmelden und in dessen Leibeigenschaft ergeben.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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