Übereinkunft zwischen der Finanzkammer des Schwarzwaldkreises und dem Kameralamt Horb einerseits und der Gemeinde Mühlheim andererseits über die Abtretung von Staatswald an die Gemeinde gegen deren Verzicht auf Weide- und Übertriebsrechte in Staatswäldern Ausf., Reutlingen/Horb/Mühlheim, 1842 November 22/Dezember 5/20

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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