Polizeiinspektion Wolfsburg (Bestand)
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NLA WO, 1019 F Nds
Nds. Landesarchiv, Abt. Wolfenbüttel (Archivtektonik) >> Gliederung >> 3 Akten (Alt / W / Neu / Nds / R / Bund) >> 3.4 Behörden des Landes Niedersachsen (Nds) >> 3.4.9 Polizei
1947-2012
Enthält: Kriminaltäterakten
Geschichte des Bestandsbildners: Vorbemerkung: Zur allgemeinen Geschichte, Organisation und Aufgaben der Polizei in Niedersachsen siehe das Gruppenvorwort zum Tektonikpunkt "Polizei" (https://www.arcinsys.niedersachsen.de/arcinsys/detailAction.action?detailid=g785 ). Zur Vorgeschichte der Kriminalpolizeiinspektion Wolfsburg siehe das Vorwort zum Bestand 1018 B Nds.
Mit der Polizeireform 1994 wurde die Trennung zwischen Schutz- und Kriminalpolizei aufgehoben, so dass Kriminalpolizeiinspektionen und Schutzpolizeiinspektionen zu Polizeiinspektionen (PI) zusammengeschlossen wurden. Dabei wurden für die Stadt Wolfsburg und die Landkreise Gifhorn und Helmstedt eigene PIs eingerichtet. Die PI Wolfsburg übernahm zusätzlich Aufgaben auf den Autobahnen in den zugeordneten Streckenabschnitten der Regierungsbezirke Braunschweig und Hannover.
Nach der Auflösung der Bezirksregierung und der Polizeireform 2004 wurden die PI Wolfsburg und die PI Helmstedt zur PI Wolfsburg/ Helmstedt mit der Zuständigkeit für die Stadt Wolfsburg und den Landkreis Helmstedt zusammengeschlossen und der Polizeidirektion Braunschweig unterstellt. Ihr nachgeordnet sind Polizeikommissariate in Helmstedt, Königslutter und Schöningen sowie acht Polizeistationen in anderen Gemeinden des Amtsbezirks.
Stand: November 2015
Bestandsgeschichte: Das vorliegende Findbuch enthält personenbezogene Kriminalakten der Polizeiinspektion Wolfsburg. In den Aktentitel wurde der Name des Täters, die Lebensdaten sowie die begangenen Delikte aufgenommen.
Nach dem Archivierungsmodell Kriminalpolizei übernimmt das Staatsarchiv alle zehn Jahre die Kriminalakten eines gesamten Monats. Die letzte Abgabe dieser Art erfolgte für den Dezember 2001. Zusätzlich geben die Polizeiinspektionen jedes Jahr ca. 10-20 Akten von besonderer Bedeutung ab.
Die Polizeiinspektionen wurden mit Inkrafttreten der Polizeireform vom 1. Oktober 1994 und durch Zusammenlegung der Kriminalpolizeiinspektionen mit den Schutzpolizeiinspektionen gegründet. Der Vorgängerbestand ist 1018 B Nds (Kriminalpolizeiinspektion Wolfsburg).
Verzeichnung, Ordnung und Eingabe in die EDV (AIDA) erfolgte durch Stefan Luttmer, mit Ausnahme der Zugänge der Jahre 2002-2006, die Rainer Lohlker verzeichnete.
Stand: Februar 2010
Bearbeiter: Stefan Luttmer (2010)
Bearbeiter: Dr. Christian Helbich (2015)
Zusatzinformationen: Abgeschlossen: Nein
Zusatzinformationen: teilweise verzeichnet
Geschichte des Bestandsbildners: Vorbemerkung: Zur allgemeinen Geschichte, Organisation und Aufgaben der Polizei in Niedersachsen siehe das Gruppenvorwort zum Tektonikpunkt "Polizei" (https://www.arcinsys.niedersachsen.de/arcinsys/detailAction.action?detailid=g785 ). Zur Vorgeschichte der Kriminalpolizeiinspektion Wolfsburg siehe das Vorwort zum Bestand 1018 B Nds.
Mit der Polizeireform 1994 wurde die Trennung zwischen Schutz- und Kriminalpolizei aufgehoben, so dass Kriminalpolizeiinspektionen und Schutzpolizeiinspektionen zu Polizeiinspektionen (PI) zusammengeschlossen wurden. Dabei wurden für die Stadt Wolfsburg und die Landkreise Gifhorn und Helmstedt eigene PIs eingerichtet. Die PI Wolfsburg übernahm zusätzlich Aufgaben auf den Autobahnen in den zugeordneten Streckenabschnitten der Regierungsbezirke Braunschweig und Hannover.
Nach der Auflösung der Bezirksregierung und der Polizeireform 2004 wurden die PI Wolfsburg und die PI Helmstedt zur PI Wolfsburg/ Helmstedt mit der Zuständigkeit für die Stadt Wolfsburg und den Landkreis Helmstedt zusammengeschlossen und der Polizeidirektion Braunschweig unterstellt. Ihr nachgeordnet sind Polizeikommissariate in Helmstedt, Königslutter und Schöningen sowie acht Polizeistationen in anderen Gemeinden des Amtsbezirks.
Stand: November 2015
Bestandsgeschichte: Das vorliegende Findbuch enthält personenbezogene Kriminalakten der Polizeiinspektion Wolfsburg. In den Aktentitel wurde der Name des Täters, die Lebensdaten sowie die begangenen Delikte aufgenommen.
Nach dem Archivierungsmodell Kriminalpolizei übernimmt das Staatsarchiv alle zehn Jahre die Kriminalakten eines gesamten Monats. Die letzte Abgabe dieser Art erfolgte für den Dezember 2001. Zusätzlich geben die Polizeiinspektionen jedes Jahr ca. 10-20 Akten von besonderer Bedeutung ab.
Die Polizeiinspektionen wurden mit Inkrafttreten der Polizeireform vom 1. Oktober 1994 und durch Zusammenlegung der Kriminalpolizeiinspektionen mit den Schutzpolizeiinspektionen gegründet. Der Vorgängerbestand ist 1018 B Nds (Kriminalpolizeiinspektion Wolfsburg).
Verzeichnung, Ordnung und Eingabe in die EDV (AIDA) erfolgte durch Stefan Luttmer, mit Ausnahme der Zugänge der Jahre 2002-2006, die Rainer Lohlker verzeichnete.
Stand: Februar 2010
Bearbeiter: Stefan Luttmer (2010)
Bearbeiter: Dr. Christian Helbich (2015)
Zusatzinformationen: Abgeschlossen: Nein
Zusatzinformationen: teilweise verzeichnet
4,0
Bestand
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
2025-06-16T12:45:34+0200