Heinrich von Einsiedel zu Kesselshain gegen Gottlob Innozenz von Einsiedel zu Hopfgarten, kurfürstlich-sächsischen Rat und Obersteuereinnahmer, sowie gegen Heinrich Hildebrand von Einsiedel, auch als Vormund der zwei hinterlassenen Söhne seines verstorbenen Bruders Heinrich August von Einsiedel, namentlich Alexander Heinrich August und Carl Heinrich Hildebarnd von Einsiedel, wegen Erbfolge beim Rittergut Lobstädt (Kanzleiakten)

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Sächsisches Staatsarchiv
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